Online-Stammtisch der Landesgruppe Mitteldeutschland 11/25

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Im Bundesland Bayern sind Modulstudien im Hochschulgesetz explizit geregelt (siehe BayHIG, § 77 Abs. 5 S. 1). Diese Regelung erlaubt die sogenannte Doppelverwertung, also die Mehrfachverwendung von bestehenden grundständigen Lehrangeboten, um Modulstudien zu gestalten. Damit wird die Nutzung bereits vorhandener Lehrveranstaltungen erleichtert und effizienter gestaltet.

In den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen besteht diesbezüglich eine rechtliche Unsicherheit. Hier ist die Mehrfachverwertung von bereits grundfinanzierten Veranstaltungen nicht klar geregelt und wird rechtlich problematisch gesehen. Das liegt daran, dass die entsprechenden Landeshochschulgesetze diese Praxis nicht explizit erlauben oder sogar einschränken. Die rechtliche Grundlage für die Doppelverwertung ist somit in diesen Bundesländern unklar oder restriktiv ausgelegt, was zu Unsicherheiten und möglichen rechtlichen Konflikten führt.

Die rechtliche Situation ist in den genannten Bundesländern durch das Fehlen einer expliziten Regelung oder durch restriktive Bestimmungen im Landeshochschulgesetz geprägt. Während Bayern die Doppelverwertung durch die explizite Gesetzesregelung fördert, fehlt eine vergleichbare Regelung in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das bedeutet, dass die Mehrfachverwertung von bereits grundfinanzierten Lehrveranstaltungen dort grundsätzlich rechtlich problematisch sein kann, da sie möglicherweise gegen das Landeshochschulrecht verstößt oder zumindest nicht eindeutig erlaubt ist. Ohne eine klare gesetzliche Grundlage besteht das Risiko, dass solche Maßnahmen als unzulässig eingestuft werden, was die Flexibilität und Effizienz bei der Gestaltung von Studienangeboten einschränkt.

 

Herr Schlipp (Hochschule Ansbach), Mitglied der Landesgruppe Bayern wird uns in einem Impulsvortrag einen Einblick in das Gelingen der Doppelverwertung geben und mit uns über die Vor- und Nachteile an den Hochschulen des Freistaats und seitens der Teilnehmenden diskutieren. Gleichzeitig ist es uns gelungen, mit Frau Meinel (Universität Leipzig), eine juristische Stimme in unseren Online-Stammtisch einzubinden, mit der wir diskutieren können, welche Voraussetzungen auf europarechtlicher Ebene für ein Öffnen bestehender Veranstaltungen aus ihrer Sicht erfüllt sein müssen und welche Risiken dabei bestehen, sofern keine gesetzlichen Regelungen in den jeweiligen Landesgesetzen bestehen, die diesen Zugang erlauben. Abrunden wird Herr Moschner (Hochschule Magdeburg-Stendal) unsere Impulse. Er gewährt einen Einblick in das Verbundprojekt der Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt aus der Förderlinie Lehrarchitektur zum Thema Microcredentials, welches an den verschiedenen Hochschulstandorten des Landes Strukturen zur Förderung von Durchlässigkeit schaffen, Qualitätsstandards im Bereich von Microcredentials setzen und einen damit in Verbindung stehende Fragestellungen zu Akkreditierungen bearbeiten soll. Weiterhin werden Überlegungen zu möglichen Lösungsansätzen zur Öffnung von grundständig finanzierten Veranstaltungen mit Bezug auf Querfinanzierungen bzw. das Beihilfeverbot vorangetrieben.