Die Förderkriterien und Bereiche entnehmen Sie bitte den Richtlinien.
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Zudem bei Abschlussarbeiten und Promotionsvorhaben (gilt auch bei Zuschüssen zu Druckkosten)
Hinweise für die Antragstellung:
Die DGWF finanziert keine Vorhaben, zu denen die Mitgliedshochschulen rechtlich oder faktisch verpflichtet sind. Mit der Förderung dürfen vorhandene Haushaltsansätze der Hochschule, an der das beantragte Vorhaben angesiedelt ist, weder gekürzt noch aufgestockt werden. Ausgeschlossen ist die Förderung von Wirtschaftsunternehmen, sonstigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und Betrieben gewerblicher Art. Ebenfalls ausgeschlossen ist grundsätzlich die institutionelle Förderung von Einrichtungen, die dauernde Förderung von Maßnahmen, der Ausgleich von Defiziten, die durch den Ausfall anderer Finanziers entstanden sind, die nachträgliche Bezuschussung von abgeschlossenen Projekten bzw. die Erstattung von anderweitig gewährten Vorfinanzierungen.