Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz

von Klinkner

Die DGWF-Landesgruppe Rheinland-Pfalz und Saarland fragt:

Frage 1:
Inwieweit tritt Ihre Partei für eine Stärkung der wissenschaftlichen Weiterbildung an Hochschulen ein?
CDU RLP
auf die Fragen 1 - 4 im Zusammenhang
Die Weiterbildung insgesamt wird in Zeiten rasanter technologischer Entwicklungen und der damit verbundenen sich stetig ändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes immer wichtiger. Insbesondere die Hochschulen tragen hier erheblich zur Sicherung von Fachkräften und somit der wirtschaftlichen Entwicklung bei: Der Vorteil liegt für Erwerbstätige in der Garantie einer hohen Qualität und der daraus resultierenden Signalwirkung am Arbeitsmarkt. Bereits heute können die Hochschulen neue Zielgruppen durch die Diversifizierung ihrer Programme erreichen. Insbesondere der Fernunterricht und digitale Angebote, die vor allem in der aktuellen Situation immens an Bedeutung gewonnen haben, bieten auch in normalen Zeiten unterschiedliche Möglichkeiten, Studierende berufsbegleitend und familienkompatibler zu erreichen.
Da der demografische Wandel und technologische Fortschritte den Bedarf an hoch qualifizierten Fachkräften weiter erhöhen wird, wollen wir in der CDU die wissenschaftliche Weiterbildung weiter stärken, beispielsweise im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie, die wir in RLP entsprechend umsetzen und flankieren möchten. Auf europäischer Ebene setzt sich unsere Partei dafür ein, dass die wissenschaftliche Weiterbildung als integraler Bestandteil der Strategie der Europäischen Union für Lebenslanges Lernen entwickelt wird.
SPD RLP Die Stärkung der hochschulischen Weiterbildung ist eine zentrale Zielsetzung der rheinland-pfälzischen Wissenschaftspolitik. Lebenslanges Lernen dient der persönlichen Entwicklung und der Teilhabe an ge-sellschaftlichen Veränderungen, aber auch der Fachkräftesicherung. Die digitale und ökologische Trans-formation in der Wirtschafts- und Arbeitswelt muss für Beschäftigte und Unternehmen sozial und er-folgreich gestaltet werden können. Dazu müssen auch die Hochschulen durch das Angebot flexibler Studienformate einen Beitrag leisten.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN RLP s. u.: Antwort zu Frage 2 (auf die Fragen 1 und 2 im Zusammenhang)
FDP RLP
auf die Fragen 1, 2 und 4 im Zusammenhang
Wir Freien Demokraten wollen die Verzahnung zwischen Unternehmen, Hochschulen, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen und weiteren Institutionen weiter stärken, um Synergien und Mehrwerte für alle zu schaffen. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sollen so eingebunden werden Den Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis wollen wir weiterverstärken, indem wir die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung stärken. Jede Bürgerin und jeder Bürger muss mit flexiblen Modulen auf den Arbeitsmarkt vorbereitet werden – wissenschaftliche Weiterbildung ist eine wesentliche Voraussetzung für Chancengleichheit und Aufstiegsoptionen.
DIE LINKE RLP

DIE LINKE setzt sich für die gesellschaftliche Aufwertung der Weiterbildung ein. Wir wollen, dass es ein Recht auf die Teilnahme an allen Formen der Weiterbildung gibt, gleich, aus welchem sozialen Umfeld Menschen kommen und gleich, was sie lernen wollen. Wir wollen nach Wegen suchen, den ungleichen Bildungszugang zur Weiterbildung generell abzubauen. Eine gebildete Gesellschaft braucht gebildete, aufgeklärte Menschen. Dazu müssen Weiterbildungsangebote für alle erreichbar und finanzierbar sein.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Bildungspolitik hat dazu 12 Forderungen formuliert:

  1. Weiterbildung ist in all ihren Bereichen umfassend und gleichrangig zu fördern. Das betrifft berufliche Weiterbildung ebenso wie Grundbildung und den Zweiten Bildungsweg, kulturelle, politische und individuelle Erwachsenenbildung. Die Rolle der Weiterbildung in Integration und Inklusion ist zu stärken.
  2. Wir wollen bundeseinheitliche Standards für den gesamten Weiterbildungsbereich. Bund, Länder und Kommunen haben dabei jeweils eine eigene Verantwortung für die Sicherung und Finanzierung guter Weiterbildung.
  3. Die allgemeine Weiterbildung soll eine Pflichtaufgabe der Länder und Kommunenwerden. Dazu fordern wir die Länder auf, in Weiterbildungsgesetzen eine verlässliche Förderung von Weiterbildungsangeboten zu sichern. Als ersten Schritt müssen sie ihre Ausgaben für die Erwachsenen-und Weiterbildung auf mindestens 1% der Bildungsausgaben erhöhen.
  4. Weiterbildung muss wohnortnah möglich sein, und die Kosten dürfen nicht auf die Teilnehmenden abgewälzt werden. Angebote der Grundversorgung müssen entgeltfrei angeboten werden.
  5. Für alle Menschen soll es einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung geben. Dazu gehört ein Rechtsanspruch auf bezahlte Bildungsfreistellung für alle anerkannten Weiterbildungsangebote.
  6. Weiterbildungen auf Betreiben und im Interesse der Arbeitgeberseite sind vollständig von ihnen zu finanzieren und Teil der Arbeitszeit. Sie dürfen nicht auf Bildungsurlaub angerechnet werden. Betriebliche Weiterbildung muss alle Beschäftigtengruppen, besonders auch geringqualifizierte, erreichen.
  7. In allen Ländern sollen öffentliche, an den Interessen der Ratsuchenden orientierte Beratungsstrukturen aufgebaut und finanziert werden.
  8. Das sogenannte Meister-BAföG soll zu einer Erwachsenenbildungsförderung ohne Altersgrenze ausgebaut werden.
  9. Beschäftigte in der Weiterbildung brauchen eine angemessene, am Tarif des Öffentlichen Dienstes (TVÖD) orientierte Bezahlung. Dazu soll ein Tarifvertrag für die gesamte Weiterbildung ausgehandelt werden, der gleichwertige Bedingungen zu anderen Bildungsbereichen schafft.
  10. Daueraufgaben erfordern Beschäftigung in festen, tariflich bezahlten Arbeitsverhältnissen. Scheinselbständigkeit in der Weiterbildung wollen wir verhindern. Honorararbeitsverhältnisse dürfen nicht die Regelbeschäftigung in der Weiterbildung sein. Wo Honorartätigkeiten sinnvoll oder gewünscht sind, muss es einen Mindesthonorarsatz, gleichrangig zur tarifvertraglichen Eingruppierung, geben.
  11. DIE LINKE fordert ein bundesweites Weiterbildungsgesetz für alle Bereiche und Ebenen der Weiterbildung. Dafür fordern wir die Verankerung einer Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz.
  12. Die Weiterbildungsstatistik soll so geführt werden, dass alle Weiterbildungsbereiche und Lebensalter gleichermaßen erfasst werden. Die Weiterbildungsforschung soll ausgeweitet werden, insbesondere mit dem Ziel, die sozial ausgleichenden Wirkungen zu untersuchen.
FREIE WÄHLER RLP Für uns sind Bildung und Weiterbildung grundlegende Voraussetzungen für eine entwickelte Gesellschaft. Beide müssen daher beständig weiterentwickelt und gestärkt werden.
AfD RLP Lebenslanges Lernen ist ganz besonders in Zeiten rasanten Wandels – Stichwort: Digitalisierung – absolut notwendig. Deshalb erfüllt die wissenschaftliche Weiterbildung an Hochschulen eine wichtige Funktion in unserem Bildungssystem. Die AfD begrüßt beispielsweise Lehrerfortbildungen im Bereich der MINT-Fächer, insbesondere Informatik, oder bezüglich des Umgangs mit Mobbing am Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) an der JGU Mainz. Die wissenschaftliche Weiterbildung an Hochschulen ist vor diesem Hintergrund angemessen zu fördern.
Frage 2:
Welche Bedeutung räumen Sie der wissenschaftlichen Weiterbildung an den Hochschulen des Landes ein?

CDU RLP

s. o.: Antwort zu Frage 1 (auf die Fragen 1 - 4 im Zusammenhang)

SPD RLP

Es gehört zu den Aufgaben der Hochschulen, weiterbildende Studiengänge und sonstige Angebote der hochschulischen Weiterbildung bereitzustellen. Mit dem neuen Hochschulgesetz wurde darüber hinaus ausdrücklich geregelt, dass sie dabei mit Einrichtungen der Weiterbildung außerhalb der Hochschule zusammenarbeiten. Damit wurde beispielsweise die Bedeutung des Zentrums für Fernstudien im Hochschulverbund (ZFH) oder auch des Virtuellen Campus gestärkt, die wichtige Beiträge zum Ausbau der Weiterbildung leisten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN RLP
auf die Fragen 1 und 2 im Zusammenhang

Die beiden vorhergehenden Fragen werden im Verbund beantwortet. Unsere Vision sind Hochschulen, an denen Menschen unabhängig von ihrem Alter, ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht oder ihrem sozialen Hintergrund gleichberechtigt lernen und sich entwickeln können. Die wissenschaftliche Weiterbildung ist ein weiterer wichtiger Schritt, um das Hochschulsystem für immer diversere Studierendengruppen zu öffnen und damit für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sorgen. Vor diesem Hintergrund befürworten wir die Etablierung weiterbildender Studiengänge an den Hochschulen des Landes.

FDP RLP

s. o.: Antwort zu Frage 1 (auf die Fragen 1, 2 und 4 im Zusammenhang)

DIE LINKE RLP

Weiterbildung ist sehr wichtig. In vielen Bereichen sehen wir, dass sie beruflich notwendig ist. Zudem erachten wir Weiterbildung als unerlässlich zur Qualitätssicherung und -steigerung. Wir wünschen uns, dass z. B. Lehrkräfte nach dem Studium nicht auf dem fachlichen und pädagogischen Wissensstand verbleiben, sondern die Möglichkeit haben, sich fortzubilden, um up to date zu bleiben. Weiterbildung eröffnet neue Berufschancen, was gerade in einer Zeit, in der sich die Arbeitswelt durch technischen Fortschritt stark verändert, unerlässlich ist.
Aus unserer Sicht ist Bildung aber sehr viel mehr als eine Steigerung des eigenen Marktwertes. Gute und frei zugängliche Bildung sowie die Möglichkeit zu lebenslangem lernen sind ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung und zur Selbstentfaltung der Menschen. Darum hat die Weiterbildung auch jenseits ökonomischer Kategorien einen hohen ideellen Wert.

FREIE WÄHLER RLP

Sie ist wichtiger und notwendiger Bestandteil unseres Bildungssystems.

AfD RLP

Wie bereits in der Antwort auf Frage 1 aufgeführt, messen wir als AfD der wissenschaftlichen Weiterbildung gerade in der heutigen Zeit große Bedeutung zu.
Frage 3:
Durch welche Initiativen oder Maßnahmen wollen Sie die wissenschaftliche Weiterbildung an den Hochschulen in Rheinland-Pfalz stärken?

CDU RLP

s. o.: Antwort zu Frage 1 (auf die Fragen 1 - 4 im Zusammenhang)

SPD RLP

Mit dem neuen Hochschulgesetz haben wir die Bedeutung flexibler Studienformate gestärkt. Dies gilt auch für die hochschulische Weiterbildung. Es wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür ge-schaffen, dass die Hochschulen zukünftig auch weiterbildende Bachelorstudiengänge für die Zielgruppe der beruflich Qualifizierten anbieten können.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN RLP

s.u.: Antwort zu Frage 4 (auf die Fragen 3 und 4 im Zusammenhang)

FDP RLP

Die Wissenschafts- und Hochschulpolitik muss die Rahmenbedingungen für größtmögliche Eigenständigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Profilbildung der Hochschulen schaffen. Wir Freien Demokraten setzen uns dafür ein, dass flexible und duale Studiengänge verstärkt ermöglicht werden. Zudem wollen wir ein Urlaubssemester für Gründer etablieren sowie Ausgründungen fördern, um den Weg der Verzahnung zwischen beruflicher und akademischer Bildung konsequent weiterzugehen.
Des Weiteren wollen wir die Vereinbarkeit zwischen akademischer Bildung mit den Herausforderungen einer Familie verbessern. Dazu müssen unter anderem bedarfsgerecht mehr Plätze für Kinderbetreuung an Hochschulen geschaffen werden.

DIE LINKE RLP

Wir unterstützen die in Antwort 1 genannten Ziele. Außerdem wollen wir die Bildung in Rheinland-Pfalz insgesamt stärken. Rheinland-Pfalz liegt im Ländervergleich regelmäßig im unteren Drittel, was die Bildungsausgaben pro Kopf betrifft. Dieser Zustand ist aus unserer Sicht unhaltbar. Wir wollen mehr Personal an den Hochschulen in Forschung und Lehre. Dazu streben wir eine Stärkung des akademischen Mittelbaus an. Wir wollen Nachwuchswissenschaftler:innen Perspektiven in der Wissenschaft eröffnen, sodass sie sich nicht Jahre und jahrzehntelang von einer Befristung zur nächsten hangeln müssen oder irgendwann frustriert aus dem wissenschaftlichen Betrieb ausscheiden. Wir wollen unbefristete Stellen im akademischen Mittelbau schaffen, und zwar in der doppelten Anzahl der aktuellen Professuren. Durch eine Personelle Stärkung der Hochschulen kann auch die Weiterbildung quantitativ und qualitativ profitieren. Dazu gehört nicht nur ein Beenden der Praxis den Personalansatz an den Hochschulen nur zu knapp über 90% zu bezahlen und so von Seiten des Landes Vakanzen und das Streichen von Fächern zu erzwingen, sondern auch eine Überarbeitung der seit Jahrzehnten überholten Kapazitätsberechnungen und eine angemessene Ermittlung des Personalbedarfs für Hochschulaufgaben. Zudem wollen wir die Zweitstudiengebühren abschaffen. Bildung muss kostenlos sein.

FREIE WÄHLER RLP

Generell ist unser Bestreben, die Hochschulstandorte in Rheinland-Pfalz auszubauen und durch neue Standorte zu ergänzen. Dies bedeutet auch eine bessere finanzielle Ausstattung dieser Standorte. Darüber hinaus soll auch der internationale Austausch intensiviert werden.

AfD RLP

Für eine zukunftsfähige wissenschaftliche Weiterbildung müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehört auch eine zeitgemäße digitale Infrastruktur. Es ist deshalb dringend geboten, den Glasfaserausbau voranzutreiben. Auch sonstige Anforderungen an moderne Räumlichkeiten und deren technische Ausstattung sind unbedingt zu erfüllen.
Frage 4:
Zielen Sie darauf ab, die wissenschaftliche Weiterbildung an Hochschulen weiter auszubauen?

CDU RLP

s. o.: Antwort zu Frage 1 (auf die Fragen 1 - 4 im Zusammenhang)

SPD RLP

Mit dem neuen Hochschulgesetz haben wir die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass die Hoch-schulen ihr Angebotsportfolio um weiterbildende Bachelorstudiengänge erweitern. Dabei entscheiden die Hochschulen im Rahmen ihrer Hochschulautonomie über die Ausgestaltung ihres Profils und ihrer Angebote. Die Hochschulen sind gefordert, regionale Bedarfe aufzugreifen, um auch als Motor für Entwicklungen vor Ort zu dienen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN RLP
auf die Fragen 3 und 4 im Zusammenhang

Die beiden vorhergehenden Fragen werden im Verbund beantwortet. Mit der Novellierung des  Hochschulgesetzes haben wir neue Möglichkeiten zur weiteren Öffnung des Wissenschaftssystems geschaffen. Dazu gehören neben der Einführung des Weiterbildungsbachelors auch die Aufnahme des Teilzeitstudiums und eine Ausweitung der Studienberatung vor Studienbeginn. Damit profitieren zum Beispiel auch Berufstätige und Menschen mit Kindern vom Studienangebot. Diese Angebote müssen in der kommenden Legislaturperiode sukzessive mit den nötigen finanziellen Mitteln unterlegt werden, damit sie die gewünschte Wirkung entfalten können.

FDP RLP

s.o.:  Antwort zu Frage 1 (auf die Fragen 1, 2 und 4 im Zusammenhang)

DIE LINKE RLP

Ja.

FREIE WÄHLER RLP

Ausbau und Ergänzung von Hochschulstandorten beinhaltet für uns auch den Ausbau und die Ergänzung der wissenschaftlichen Weiterbildung. Sonst wäre beides unvollständig.

AfD RLP

Wir sind der Meinung, dass die wissenschaftliche Weiterbildung an Hochschulen in Rheinland-Pfalz durchaus breit aufgestellt ist. Die Notwendigkeit etwaiger zusätzlicher Angebote ergibt sich naturgemäß aus neuen Entwicklungen, wobei solche Ergänzungen angesichts der schon bisher angespannten Kassenlage und der absehbaren Tatsache massiv sinkender Steuereinnahmen in Folge der Corona-Krise ebenso weitblickend wie verantwortungsbewusst umzusetzen sind.
Frage 5:
Die Verstetigung der wiss. Wb. ist nur mit Dauerstellen zu gewährleisten, die aktuell kaum gegeben sind. Beabsichtigen Sie im Landeshaushalt Mittel für die Einrichtung von Dauerstellen für die wiss. Wb. vorzusehen? Wenn ja, in welchem Umfang?
CDU RLP
auf die Fragen 5 und 6 im Zusammenhang
Der Mangel an Dauerstellen, vor allem im akademischen Mittelbau ist eine grundlegende Herausforderung an den Hochschulen, die wir angehen möchten. Wenn die CDU in RLP Regierungsverantwortung übernimmt, wird sie auch für diesen Bereich Überlegungen anstellen, welche Mittel angemessen sind. Genauso verhält es sich auch mit der Deckung der genannten Entwicklungskosten. Kommen Sie mit Anregungen diesbezüglich gerne auf uns zu! Wir sind offen für Austausch zu diesen Themen.
SPD RLP Mit der „Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre in Rheinland-Pfalz 2020-2023“ haben wir nicht nur Mittel, sondern insbesondere auch Stellen, die zuvor im Rahmen des Hochschulpakts nur befristet zur Verfügung standen, verstetigt. Von dieser Verbesserung der Stellensituation an den Hochschulen profitiert auch die wissenschaftliche Weiterbildung z.B. im lehrunterstützenden Bereich.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Planstellen zu schaffen oder umzuwandeln, soweit hierfür Mittel von dritter (öffentlicher oder privater) Seite zur Verfügung gestellt werden.
Diese Regelung eröffnet auch im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung die Möglichkeit, aus den Einnahmen finanzierte Stellen zu schaffen. Dies können auch dauerhafte bzw. langfristig verfügbare Stellen sein, sofern die Programme erfolgreich sind und langfristig ausgelegt sind.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN RLP Als GRÜNE setzen wir uns dafür ein, die Grundfinanzierung der rheinland-pfälzischen Hochschulen sukzessive auf den Bundesdurchschnitt zu heben. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen die Hochschulen in die Lage versetzt werden, neue Dauerstellen entlang der Bedarfe vor Ort zu schaffen.
FDP RLP
auf die Fragen 5, 6 und 9 im Zusammenhang
Wir Freie Demokraten setzen uns für eine nachhaltige Hochschulpolitik ein, die eine angemessene Personalausstattung und gute Lehr- und Studienbedingungen bietet. Dafür braucht es eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung, die sowohl Personalausgaben als auch Sachmittelausgaben berücksichtigt. Dies schließt bedarfsgerechte Mittel für wissenschaftliche Weiterbildung ein. Die verstärkte Verzahnung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft braucht gute Rahmenbedingungen, die gemeinsam mit den Hochschulen und anderen Partner erarbeitet wird.
Im Rahmen der Ampel-Koalition sind die Haushaltsmittel der Hochschulen um etwa 17,7 Prozent auf 795,3 Millionen Euro gestiegen. Wir Freien Demokraten wollen im Gespräch mit allen relevanten Akteuren weitere Bedarfe identifizieren und Lösungswege erarbeiten.
DIE LINKE RLP Ja. Eine genaue Summe für den Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung können wir nicht nennen. Allerdings treten wir dafür ein, die durch die Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund freigewordenen Milliarden vollständig in die Bildung zu investieren. Wir wollen Weiterbildung zur Pflichtaufgabe machen, sodass eine angemessene Finanzierung verbindlich wird.
Wir erkennen ebenfalls das Problem von Personalfluktuation und prekären Beschäftigungsverhältnissen in der Wissenschaft. Darum wollen wir den akademischen Mittelbau durch die Abschaffung von Kettenbefristungen und die Schaffung fester Stellen stärken.
FREIE WÄHLER RLP Grundsätzlich beinhaltet die Verbesserung der finanziellen Ausstattung auch die Einrichtung von Dauerstellen für die wissenschaftliche Weiterbildung. In welchem Umfang dies geschehen kann, können wir aktuell nicht guten Gewissens sagen. Dies muss in Absprache mit allen Beteiligten und unter Abwägung der jeweiligen Interessen festgelegt werden.
AfD RLP Aus Sicht der AfD ist der Finanzierungsschlüssel für die Hochschulen nicht zeitgemäß. Die AfD übt daran grundsätzliche Kritik, weil die in der Kapazitätsverordnung festgeschriebene Kopplung von personellen Lehrkapazitäten und Aufnahmeverpflichtung die Hochschulen daran hindert, eine nachhaltige Verbesserung der Betreuungsrelationen und der Lehre vorzunehmen. Darüber hinaus muss unserer Meinung nach der akademische Mittelbau gestärkt werden und zwar durch mehr verstetigte Stellen.
Frage 6:
Die Entwicklung von neuen Angeboten der wiss. Wb. setzt Investitionen voraus und ist kostenintensiv. Diese Entwicklungskosten können durch Teiln.-Geb. nicht oder nur sehr eingeschränkt wieder erwirtschaftet werden. Inwieweit beabsichtigen...

...Sie die Förderung von Modellvorhaben im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung?

CDU RLP s. Antwort zu Frage 5
SPD RLP Es liegt in der autonomen Entscheidung der Hochschule, die Finanzierung der Entwicklungskosten für hochschulische weiterbildende Angebote und Studiengänge zu sichern. Auf der Grundlage des einschlägigen besonderen Gebührenverzeichnisses für den Hochschulbereich können die Entwicklungskosten für ein Studienangebot in die späteren Teilnehmergebühren einkalkuliert und so refinanziert werden. Dies ermöglicht es, z.B. einen Pool für die Entwicklungskosten hochschulischer weiterbildender Angebote und Studiengänge zu schaffen. In diesen könnten zur Refinanzierung ein Teil der Gebühreneinnahmen oder privaten Entgelte zurückfließen. Dieses Modell wurde von dem ZFH schon erfolgreich praktiziert.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN RLP Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
FDP RLP s.o.: Antwort zu Frage 5 (auf die Fragen 5, 6 und 9 im Zusammenhang)
DIE LINKE RLP Wir wollen, dass Bildung kostenlos ist. Darum sind wir gegen die Erhebung von Teilnahmegebühren. Zugleich ist die Entwicklung neuer und die Weiterentwicklung bestehende Angebote unverzichtbar. Daher müssen auch diese Kosten durch das Land übernommen werden. Wir befürworten bei der Finanzierung von Bildungsaufgaben eine Aufhebung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern. Davon versprechen wir uns bessere Möglichkeiten für die Förderung von Bildungsangeboten und auch eine bessere Finanzierung und Vernetzung von Modellvorhaben.
FREIE WÄHLER RLP Wie in allen Bereichen ist Innovation auch bei der wissenschaftlichen Weiterbildung eine Investition in die Zukunft und damit ein förderwürdiges Interesse eines Landes.
AfD RLP Im Rahmen der Hochschulautonomie sollen die Hochschulen selbst über eine kostendeckende Gebührengestaltung beziehungsweise eine entsprechende Schwerpunktsetzung entscheiden, die dann auch finanziell auszugestalten ist. Das setzt eine angemessene Grundfinanzierung voraus. Außerdem möchten wir an dieser Stelle auf die Antwort auf Frage 5 verweisen, in der wir als AfD den Finanzierungsschlüssel für die Hochschulen als nicht zeitgemäß bewerten.
Frage 7:
Die Aufnahme des Weiterbildungsbachelors in das neue Hochschulgesetz fördert die Öffnung der Hochschulen für weitere Zielgruppen. Wie bei einem weiterbildenden Master handelt es sich auch beim Weiterbildungsbachelor um eine Form der ...

...Weiterbildung an Hochschulen, die grundsätzlich gebührenpflichtig ist. Würden Sie im Fall einer Regierungsbeteiligung sich dafür einsetzen, dass künftig der Weiterbildungsbachelor von der gegenwärtigen Gebührenfreiheit ausgenommen wird?

CDU RLP Der Ausbau der hochschulischen Weiterbildung erfordert Anpassungen der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen bietet sich eine Finanzierung der Weiterbildungsangebote aus kostendeckenden Gebühren oder Entgelten an. Dabei sollten die Hochschulen Gebrauch machen können von der Möglichkeit, die Höhe der Gebühren oder Entgelte an der sozialen Lage der Teilnehmenden auszurichten.
Langfristig sprechen wir uns für ein konsistentes Finanzierungssystem aus, welches auf Breitenförderung angelegt ist. Denkbar ist hier vor allem eine Mischfinanzierung unter Beteiligung von Arbeitgebern, Bund, Land und den Teilnehmenden.
SPD RLP Mit dem neuen Hochschulgesetz haben wir die Entscheidung getroffen, dass weiterbildende Bachelor-studiengänge gebührenfrei sind. Es handelt sich dabei um grundständige Studiengänge. Nur aus indivi-dueller Perspektive sind es weiterbildende Studiengänge, weil sie auf eine berufliche Ausbildung auf-bauen. Damit richten sich Bachelorstudiengänge unabhängig davon, ob sie als reguläre oder weiterbil-dende Studiengänge konzipiert sind, an Personen, die noch kein Studium absolviert haben. Es handelt sich somit in beiden Fällen um ein Erststudium. Hierfür hat die rheinland-pfälzische Landesregierung den Grundsatz der Gebührenfreiheit normiert. Auch Personen, die bereits eine berufliche Ausbildung absol-viert haben, sollen ihr Erststudium – auch im Rahmen eines weiterbildenden Bachelorstudiums – gebüh-renfrei absolvieren können. Sie beschreiten ebenso wie Personen mit Hochschulreife oder Fachhoch-schulreife den akademischen Qualifizierungsweg zum ersten Mal. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als angezeigt im Sinne der Chancengleichheit allen, die ein reguläres oder weiterbildendes Erststudium absolvieren möchten, dieses gebührenfrei zu ermöglichen. Es ist mittlerweile unumstritten, dass Gebüh-ren Bildungsbarrieren errichten. Die rheinland-pfälzische Landesregierung verfolgt hier einen anderen Weg, der insbesondere auch die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung stärkt. Mit der Gebührenfreiheit des weiterbildenden Bachelorstudiengangs wurde mit der Regelung im neuen Hochschulgesetz die Entscheidung getroffen, dass lebenslanges Lernen nicht an finanziellen Fragen scheitern soll.
Die Hochschulen können die Einrichtung weiterbildender Bachelorstudiengänge ebenso wie die Einrich-tung regulärer Bachelorstudiengänge mit ihrer Grundfinanzierung bewerkstelligen. Dafür hat das Land mit der Umsetzung des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ durch die Rahmenvereinbarung zur Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre in Rheinland-Pfalz 2020-2023 gute Vorausset-zungen geschaffen.
Auch ist darauf hinzuweisen, dass die Gebührenfreiheit (lediglich) für die Studierenden sicherzustellen ist. Nicht ausgeschlossen ist damit, dass die Hochschulen beispielsweise eine Stiftungsprofessur von Unternehmen erhalten, die den weiterbildenden Bachelorstudiengang für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen. Auch kann durch Kooperationsverträge zwischen Hochschulen und Unternehmen bspw. vereinbart werden, dass von betrieblicher Seite Mittel für die Lehre zur Verfügung gestellt wer-den.
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN RLP Nein, im Falle einer erneuten Regierungsbeteiligung werden wir uns nicht für die Ausnahme des Weiterbildungsbachelors von der Gebührenfreiheit einsetzen, da dies dem Grundsatz der Gebührenfreiheit grundständiger Studienangebote widerspricht.
FDP RLP Für Freie Demokratinnen und Demokraten ist Bildung ein Bürgerrecht. Wir wollen das Aufstiegsversprechen und Bildungsgerechtigkeit ins Zentrum stellen und nicht den sozialen und finanziellen Status. Das Schlagwort Lebenslanges Lernen muss noch stärker in gelebte Realität münden und die wissenschaftliche Weiterbildung ist dafür unabdingbar.
Wir werden weiter konsequent daran arbeiten, für jede Bürgerin und jeden Bürger die beste Bildung anzubieten und zwar kostenfrei. Angefangen bei den Kindertagesstätten bis zur beruflichen Bildung und den Hochschulen.
DIE LINKE RLP Nein. Wir wollen Bildung vom Einkommen unabhängig ermöglichen. Darum lehnen wir eine Ausnahme von der Gebührenfreiheit ab.
FREIE WÄHLER RLP Ob Gebührenpflicht oder Gebührenfreiheit: grundsätzlich gilt für uns das Gleichheitsprinzip. Wir haben uns in diesem speziellen Punkt noch keine abschließende Meinung gebildet und stehen Gesprächen und Argumenten offen gegenüber.
AfD RLP So lange die Frage der Gegenfinanzierung nicht beantwortet ist, sollte der Weiterbildungsbachelor in der Tat von der Gebührenfreiheit ausgenommen werden.

Grundsätzlich hält die AfD die immer weitergehende quantitative Öffnung der Hochschulen für falsch, weil mit rapide steigenden Studentenzahlen die gesamtgesellschaftlich fatale „Überakademisierung“ verstärkt wird. Denn diese setzt die bewährte duale Ausbildung noch stärker unter Druck und wird den Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt häufig nicht gerecht. Inzwischen nimmt der Fachkräftemangel bekanntlich Ausmaße an, die unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und unseren Wohlstand gefährden. Eine Reduzierung der Studentenzahlen wäre aus qualitativen Gesichtspunkten, aber auch für die Hochschulen selbst eine Chance, weil dann pro Student mehr Mittel zur Verfügung stünden. Dazu muss allerdings die Kapazitätsverordnung abgeschafft werden.
Zum Bachelor noch ein paar allgemeine Anmerkungen:
Aus unserer Sicht war die Änderung des gewachsenen deutschen Studiensystems durch die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen im Zuge des Bologna-Prozesses ein Missgriff. Unbeschadet der Gültigkeit erworbener Bachelor- und Mastergrade fordert die AfD deshalb die Rückkehr zu den bewährten Studienabschlüssen Diplom, Magister und Staatsexamen und den entsprechenden Regularien.

Frage 8:
Neue Anforderungen an die Weiterbildung setzen eine stärkere Digitalisierung von Lehre und Studium an den Hochschulen voraus. Beabsichtigen Sie im Landeshaushalt Mittel für die Digitalisierung von wissenschaftlicher Weiterbildung und...

...insbesondere für den Auf- und Ausbau von Künstlicher Intelligenz in diesem Bereich vorzusehen? Wenn ja, in welchem Umfang?

CDU RLP Angesichts der zukunftsweisenden Aufgaben im Bereich der Digitalisierung muss hier der Fokus unserer Arbeit der nächsten Jahre liegen. Die CDU strebt eine landesweite digitale Strategie für die Hochschulen als Ganzes an, die auch den Bereich der Künstlichen Intelligenz beinhaltet.
SPD RLP Wir unterstützen die Hochschulen schon jetzt bei der Digitalisierung von Studium, Lehre und Forschung insbesondere durch Förderung hochschulübergreifender Initiativen, wie bspw. dem Virtuellen Campus Rheinland-Pfalz oder der Rechenzentrumsallianz Rheinland-Pfalz. Die hierüber geschaffenen und finan-zierten Strukturen, Dienste und Plattformen stehen allen Hochschulen und selbstverständlich auch den für die wissenschaftliche Weiterbildung zuständigen Hochschuleinrichtungen zur Verfügung. Mit dem Programm zur Stärkung der Digitalisierung an den Hochschulen im Rahmen des Sondervermögens zur Bekämpfung der Corona Pandemie stellt das Land den Hochschulen noch einmal bis Ende 2023 50 Mio. Euro für Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Die Förderschwerpunkte wurden eng mit den Hochschulen abgestimmt. Sie werden unter anderem eingesetzt, um die genannten hochschulübergrei-fenden Initiativen weiter zu stärken und auszubauen. Darüber hinaus erhalten die Hochschulen aber auch Mittel zur Deckung ihrer jeweiligen spezifischen coronabedingten Digitalisierungsbedarfe. Die Entscheidung, in welchen konkreten Bereichen diese Mittel eingesetzt werden, obliegt der autonomen Entscheidung der Hochschulen. Grundsätzlich können die Mittel auch für Digitalisierungsmaßnahmen in der wissenschaftlichen Weiterbildung eingesetzt werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN RLP Vorrausetzung für die Digitalisierung ist eine starke Infrastruktur. Wir GRÜNE wollen daher den flächendeckenden Glasfaserausbau in Rheinland-Pfalz weiter vorantreiben, und zwar bis ans Haus. Für die Forschung und Wirtschaft in Rheinland-Pfalz wollen wir High Capacity Computing den Weg bereiten, damit auch in unserem Bundesland das Hochleistungsrechnen bei komplexen Aufgaben möglich wird.

Mit dem Nachtragshaushalt 2020 haben wir in Rheinland-Pfalz bereits 50 Millionen Euro für die digitale Ausstattung unserer Hochschulen bereitgestellt und werden uns auch künftig für Investitionen in die Digitalisierung stark machen. Analog zum Digitalpakt Schule setzen wir uns auf Bundesebene für einen Digitalpakt für Hochschulen ein, der die landesseitigen Investitionen um Bundesmittel ergänzt.
Schon seit 2018 fördert das Land wissenschaftliche Aktivitäten im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Im Rahmen der KI-Agenda werden die Landesmittel bis 2023 nun um 18 Millionen Euro aufgestockt und damit insgesamt verdoppelt. Die in diesem Rahmen gewonnenen Erkenntnisse werden langfristig sicherlich auch der hochschulischen Arbeit und Verwaltung zu Gute kommen.
FDP RLP Wir Freien Demokraten sind überzeugt, dass es eine umfassende Modernisierung des gesamten Bildungssystems – nicht nur in der Schule, sondern auch in der Kita, bei der Weiterbildung und an unseren Hochschulen und Universitäten braucht. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir damit angefangen und 50 Millionen Euro zur Digitalisierung der Forschung und Lehre bereitgestellt. Diesen Weg wollen in der nächsten Legislaturperiode konsequent weitergehen. Die Modernisierung muss sich aber an der gesamten Bildungskette orientieren. Dafür wollen wir uns auf Bundesebene für ein Digitalpakt 2.0 einsetzen, der auch Mittel für die Hochschulen bereitstellt.
Wir Freie Demokraten werden die Forschung und Entwicklung von KI-basierten Lösungen fördern sowie die Nutzung und Anwendung in relevanten Bereichen unterstützen. Hierfür soll die KI-Forschung an den Hochschulen mit relevanten Unternehmen vernetzt werden, um Mehrwerte und Synergien zu schaffen.
DIE LINKE RLP Investitionen in die Digitalisierung und den Ausbau der digitalen Infrastruktur sind unverzichtbar. Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass in der ganzen Bildungslandschaft ein erheblicher Mangel besteht. Bildungsplattformen werden den Erfordernissen gerecht, Schüler:innen und Studierende sind nicht adäquat mit Endgeräten ausgestattet und schon der Internetzugang ist in manchen Regionen ein erhebliches Problem.
Wir halten Präsenzveranstaltungen vor Ort grundsätzlich für sinnvoll, wollen aber den neuen Herausforderungen Rechnung tragen. Unabhängig von der Corona-Pandemie wollen wir außerdem berufsbegleitendes Lernen fördern, was nicht ohne digitale Angebote möglich ist.
Den Einsatz künstlicher Intelligenz sehen wir dabei kritisch. KI kann eine sinnvolle Unterstützung sein, darf aber keine Entscheidungen treffen, in die Menschen nicht eingreifen können. Beim Einsatz von KI legen wir großen Wert darauf, dass Entscheidungen und Entscheidungskriterien transparent, nachvollziehbar und gegebenenfalls veränderbar sind.
FREIE WÄHLER RLP Wir FREIE WÄHLER sehen den Zugang zum schnellen Internet und ein öffentliches WLAN-Netz als Pflichtaufgabe des Staates im Bereich der Daseinsvorsorge an. Dies gilt auch und in besonderem Maß für Forschung, Lehre und Studium an den Hochschulen. Dazu braucht es Datenautobahnen und ein Gigabitnetz, das wir in den nächsten fünf Jahren aufbauen wollen.
AfD RLP Unsere digitale Infrastruktur befindet sich derzeit leider auf dem Niveau eines Schwellenlandes. Es ist dringend geboten, den Glasfaserausbau voranzutreiben. Der bislang klägliche Stand der Digitalisierung muss durch eine zu gründende Digitalisierungsagentur zentral behoben und umfassend modernisiert werden. Dieser Digitalisierungsagentur soll die Aufgabe zukommen, Forschung, Beratung und Weiterbildung im Bereich der Digitalisierung zu organisieren. Dafür hat die AfD in den Beratungen zum Landeshaushalt für das Jahr 2021 2,5 Millionen Euro beantragt. Diese Forderung wurde abgelehnt. Wir werden sie jedoch bei den Beratungen zum Landeshaushalt für die Jahre 2022/23 erneut einbringen.
Was die Künstliche Intelligenz betrifft, so sehen wir hier große Chancen. Für viele Branchen ist Künstliche Intelligenz eine Schlüsseltechnologie. Wir dürfen in diesem Bereich nicht den Anschluss verlieren. Deshalb ist es wichtig, die zum Teil erheblichen Defizite unserer Schüler und Studienanfänger in den Fächern Mathematik und Informatik zu beseitigen. Gründliche Kenntnisse in diesen Fächern sind entscheidende Voraussetzungen, um die Herausforderungen der Künstlichen Intelligenz meistern zu können. Aus diesem Grund begrüßen wir Lehrerfortbildungen im Bereich der MINT-Fächer, insbesondere Informatik, wie bereits in der Antwort auf Frage 1 ausgeführt.
Frage 9:
Um den Ausbau und die Etablierung der wissenschaftlichen Weiterbildung an Hochschulen nachhaltig sicherzustellen, bedarf es konkreter Anreizsysteme. Aus diesem Grund sollte die wissenschaftliche Weiterbildung Gegenstand der...

...leistungsorientierten Mittelvergabe sein und Weiterbildungsstudierende demzufolge auch im neuen Zukunftsvertrag “Studium und Lehre stärken” vollumfänglich berücksichtigt werden. Zur Schaffung von Anreizen gehört auch, dass Aktivitäten für wissenschaftliche Weiterbildung vom Hochschulpersonal nicht nur im Nebenamt, sondern vorbehaltslos auch im Hauptamt ausgeübt werden können. Entsprechende Landesverordnungen müssten dazu geändert werden (wie z.B. HLehrVO, ggf. auch KapVO). Würden Sie diesen Ansatz unterstützen?

CDU RLP Werden hochschulische Weiterbildungsangebote als wirtschaftliche Tätigkeit eingeordnet, können grundsätzlich weder ihre Entwicklungskosten noch die Personalkosten für Lehrleistungen in der Weiterbildung aus Grundmitteln finanziert werden, da die öffentlichen Einrichtungen nach EU-Beihilferecht zu einer Trennungsrechnung verpflichtet sind. Wir sind bereit, zu prüfen, inwieweit man zu einer rechtssicheren Lösung kommen kann. Lassen Sie uns darüber hinaus zur Schaffung von Anreizen zum Ausbau der wissenschaftlichen Weiterbildung gerne ins Gespräch kommen!
SPD RLP Der zwischen Bund und Ländern vereinbarte Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ wird im Land über die Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre umgesetzt. Hierzu hat die SPD-geführte Landesregierung mit den Hochschulen Zielvereinbarungen über einen Zeitraum von 6 Jahren abgeschlossen. Die Mittelbereitstellung wurde auch hier eng mit den Hochschulen abgestimmt und priorisiert für den Zeitraum 2021 – 2023 den Aspekt der Verstetigung und der Planungssicherheit, d.h. für diesen Zeitraum wurden feststehende und abgesicherte Beträge zugesagt. Erst ab 2024 wird ein Teil der Mittel dynamisch anhand der Zahlen der Studienanfängerinnen und -anfänger, der Studierenden in der Regelstudienzeit sowie der Absolventinnen und Absolventen auf die Hochschulen verteilt. Im Rahmen der für das Jahr 2023 vorgesehenen Monitoring-Gespräche mit den Hochschulen kann auch diskutiert werden, ob und in welchem Umfang bei der Verteilung dieser Mittel die wissenschaftliche Weiterbildung berücksichtigt werden kann und soll. Darüber hinaus haben wir Anreize gesetzt, dass Engagement der Lehrenden im Nebenamt in der wissenschaftlichen Weiterbildung zu stärken.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN RLP Ja, diesen Ansatz unterstützen wir GRÜNE.
FDP RLP s.o.: Antwort zu Frage 5 (auf die Fragen 5,6 und 9 im Zusammenhang)
DIE LINKE RLP Wir befürworten den Ansatz, wissenschaftliche Weiterbildung in die hauptamtliche Tätigkeit zu integrieren. Allerdings sehen wir leistungsorientierte Mittelvergabe kritisch. Hier muss die Frage gestellt werden, an welchen Kriterien Leistung gemessen wird. Wissenschaft soll nicht in erster Linie profitabel sein. Zugleich sollte Weiterbildung der Normalfall für Hochschulpersonal sein. Darum wollen wir Weiterbildungsmöglichkeiten unabhängig davon schaffen, ob sich die Maßnahmen ökonomisch auszahlen. Wir wollen stattdessen attraktive Arbeitsbedingungen an Hochschulen, insbesondere für den akademischen Mittelbau schaffen. Weiterbildung gehört aus unserer Sicht hierzu.
FREIE WÄHLER RLP Grundsätzlich unterstützen wir diesen Ansatz. Ob dies tatsächlich auch vorbehaltlos erfolgen kann, sollte noch in Gesprächen mit allen Beteiligten geklärt und ausgearbeitet werden.
AfD RLP Die AfD hält die KapVO für überholt; diese sollte abgeschafft werden, weil sie nicht mehr zeitgemäß ist (siehe Antworten auf Fragen 5 und 7). Grundsätzlich können wir uns auch eine Änderung der HLehrVO vorstellen. Ansonsten gilt die Autonomie der Hochschulen.